Quelle: https://stadtwerk.winterthur.ch/Angebot/Strom/Eigenverbrauch-EVG-ZEV-vZEV-LEG.html
- LEG:
Überschüssiger Solarstrom kann ab 2026 in einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) verkauft und im Quartier genutzt werden. - EVG:
Mehrere Parteien in einem Haus nutzen den Solarstrom, der auf dem Dach produziert wird. Nachbargebäude können ebenfalls in eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) integriert werden. Bedingung ist, dass sie im Stromnetz durch einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt verbunden sind. Die individuellen Verbräuche werden von Stadtwerk Winterthur abgerechnet.