Drohnen

Von | 26. Januar 2026

in einem guten Artikel von Heise.de zum Flug mit der Drohne DJI Neo 2 werde diverse Aspekte aufgezeigt (LINK)

Links zu verschiedenen Artikeln


Drohnenfluf-Führerschein; Kompetenznachweis in der Schweiz

In der Schweiz ist seit 2023 die EU-Drohnenregulierung in Kraft. Für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera ist eine Registrierung beim BAZL und ein Online-Kompetenznachweis (A1/A3) erforderlich. Dieser „kleine Drohnenführerschein“ ist kostenlos, während für das A2-Zeugnis (näher an Menschen) eine kostenpflichtige Prüfung nötig ist. 

Wichtige Eckpunkte zur Drohnenprüfung in der Schweiz:

  • Registrierung: Jeder Pilot einer Drohne > 250g oder mit Kamera muss sich auf dem Portal UAS.gate registrieren.
  • Kompetenznachweis A1/A3 („kleiner Schein“):
    • Erforderlich für die meisten Drohnen.
    • Kosten: Die Schulung und Prüfung über das BAZL sind aktuell gebührenfrei.
    • Inhalt: Online-Theorie und Online-Prüfung (ca. 4-6 Stunden Aufwand).
  • Fernpiloten-Zeugnis A2 („großer Schein“):
    • Notwendig für Flüge näher an unbeteiligten Personen (bis 5m im Langsamflugmodus) oder für Drohnen der Klasse C2 (bis 4 kg).
    • Voraussetzung: A1/A3-Nachweis, praktisches Selbsttraining und eine kostenpflichtige Theorieprüfung.
  • Praktische Prüfung: Für spezielle Szenarien (spezifische Kategorie/STS) ist eine praktische Prüfung bei einer anerkannten Stelle erforderlich.
  • Versicherung: In der Schweiz gilt eine Haftpflichtversicherungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm. 

Die Prüfungen und Regeln basieren auf den EU-Bestimmungen, um einen einheitlichen Betrieb in der Schweiz und der EU zu gewährleisten. 

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